Die UN-Dekade als Maßstab deutscher Verantwortung im Umgang mit anti-Schwarzem Rassismus

Die beiden UN-Dekaden für Menschen afrikanischer Herkunft stellen einen globalen Aufruf dar, strukturellen Rassismus, soziale Ungleichheit und die fortdauernde Marginalisierung Schwarzer Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und afrodiasporischer Communitys entschlossen zu bekämpfen. Für Deutschland bedeutet sie nicht nur Symbolpolitik, sondern eine klare Verpflichtung zur historischen Aufarbeitung, institutionellen Veränderung und zur aktiven Einbindung von Menschen afrikanischer Herkunft in politische Entscheidungsprozesse. Die UN-Dekaden lenken die Aufmerksamkeit auf zentrale gesellschaftspolitische Fragen:

Wie wird strukturellem anti-Schwarzen Rassismus begegnet?

Welche historischen Kontinuitäten beeinflussen bis heute den Alltag Schwarzer Menschen, afrodiasporischer Communitys und Menschen afrikanischer Herkunft?

Welche Verantwortung trägt die Politik bei der aktiven Gestaltung einer inklusiven und diskriminierungskritischen Gesellschaft?

Verdrängte Geschichte, sichtbare Kontinuitäten: Deutschland ist historisch tief in koloniale Ausbeutung, Versklavung und rassistische Ideologien verstrickt – doch eine umfassende gesellschaftliche und institutionelle Aufarbeitung steht weitgehend aus. Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft fordert ein Ende dieser kollektiven Verdrängung: Es geht um die Anerkennung kolonialer Schuld und um die Auseinandersetzung mit den anhaltenden Auswirkungen des kolonialen Erbes auf Bildung, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Wohnungsmarkt und Medien u.a.

Politisches Handeln – unzureichend und zögerlich: Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft wurde in Deutschland erst im Jahr 2016 politisch anerkannt – ein Schritt, der maßgeblich dem beharrlichen Einsatz Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Communitys zu verdanken ist. Konkrete Maßnahmen blieben jedoch zunächst aus. Erst mit dem Besuch der UN-Arbeitsgruppe für die Anliegen von Menschen afrikanischer Herkunft sowie der Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus im Jahr 2017 wurden erste politische Impulse gesetzt – darunter die erstmalige explizite Benennung von anti-Schwarzem Rassismus als spezifische Erscheinungsform von Rassismus.

Einen wesentlichen Fortschritt markierte die Einsetzung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im Jahr 2020 durch die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – als unmittelbare Reaktion auf den rassistisch motivierten Anschlag in Hanau. In diesem Rahmen wurde u.a. die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die UN-Dekade beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen, die ihre Arbeit im Jahr 2022 offiziell aufnahm. Die Umsetzung der Dekade wird seither durch einen interdisziplinär zusammengesetzten Beirat begleitet, dem Vertreter*innen aus Communitys, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie verschiedenen Bundesressorts angehören.

Trotz dieser institutionellen Fortschritte bleibt das politische Handeln auf Bundesebene insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Eine Vielzahl der vom Beirat erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurde bislang nicht konsequent umgesetzt. Es fehlt weiterhin an verbindlichen, ressortübergreifenden Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von anti-Schwarzem Rassismus – insbesondere in Schlüsselbereichen wie Verwaltung (einschließlich der Polizei), Bildungswesen, Arbeits- und Wohnungsmarkt u.a.

Im föderalen Vergleich nimmt das Land Berlin eine Vorreiterrolle ein. Bereits in der Koalitionsvereinbarung vom 8. Dezember 2016 bekannte sich der Berliner Senat explizit zur Umsetzung der UN-Dekade (2015–2024). Berlin war damit das erste Bundesland, das die Dekade offiziell anerkannte und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einleitete. Dieses politische Bekenntnis sendete ein wichtiges Signal mit Modellcharakter aus, dem bisher jedoch nur wenige andere Bundesländer gefolgt sind.

Teilhabe erfordert strukturelle Machtverlagerung:
Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft darf nicht auf symbolische Partizipation oder wohlmeinende Einzelprojekte beschränkt bleiben. Sie verlangt eine tiefgreifende, strukturverändernde Politik, die Menschen afrikanischer Herkunft und afrodiasporische Communitys  nicht nur einbindet, sondern sie mit tatsächlicher Entscheidungsmacht ausstattet. Eine demokratische und gleichwertige Partizipationsqualität bedeutet, dass Schwarze und afrodiasporische Menschen nicht erst in der Umsetzung, sondern bereits in der Konzeption politischer Strategien aktiv mitwirken, mitgestalten und Verantwortung übernehmen können. Nur so kann eine echte Mitbestimmung verwirklicht werden.

Fazit: Die Rolle der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland muss kritisch daran gemessen werden, ob sie politische Wirkung entfaltet – nicht nur in Form von Programmen, sondern durch strukturelle Veränderungen. Sie ist ein Prüfstein dafür, wie ernst es der Bundesregierung, staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft tatsächlich ist, wenn es um anti-Schwarzen Rassismus, historische Verantwortung sowie die Förderung von Gleichstellung geht.

Die drei zentralen Prinzipien der beiden UN-Dekaden – Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung – zielen auf die rechtliche, soziale und politische Gleichstellung von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland.

Eine zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft  (2025–2034) macht nur dann Sinn, wenn die erste konsquent als Lernprozess genutzt wurde – und  daraus endlich konkrete politische Maßnahmen sowie nachhaltige Finanzierung folgen.