Erforderliches Wissen und Handeln der Berliner Verwaltung

1. Anti-schwarzer Rassismus ist real – auch in Berlin

  • Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen in Berlin erleben strukturellen Rassismus bei Behörden, Polizei, in Schulen, Kitas, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

  • Besonders betroffen sind afrodiasporische Communitys, Menschen afrikanischer Herkunft und Geflüchtete Menschen vom afrikanischen Kontinent.

  • Es gibt bereits fundierte Berichte, z. B. von der Antidiskriminierungsstelle Berlin, NGOs wie Each One Teach One (EOTO) oder dem Berliner Register.

Verwaltung muss ihre eigenen Strukturen kritisch prüfen und benennen, wo Rassismus wirkt – auch in der eigenen Praxis.

2. Community-Empowerment ist kein Förderprojekt, sondern ein Menschenrecht

  • Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015–2024) verpflichtet zur aktiven Förderung von Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung.

  • Empowerment bedeutet nicht „Hilfe von außen“, sondern: Ressourcen zur Verfügung stellen, damit Schwarze Communitys selbstbestimmt agieren können.

  • Das ist politische Teilhabe – nicht Symbolpolitik.

Die Berliner Verwaltung muss dauerhaft Ressourcen (z. B. Räume, Personal, Fördermittel) zur Verfügung stellen.

3. Anti-Schwarzer Rassismus erfordert institutionelle Verantwortung

  • Es reicht nicht, rassismuskritische-Workshops anzubieten – es braucht verbindliche Strategien, Standards und Monitoring.

  • Berlin hat mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ein starkes Werkzeug – jetzt muss es konsequent angewendet werden.

  • Diversitätsstrategien dürfen nicht oberflächlich bleiben – sie müssen Machtverhältnisse, Zugänge und Personalstrukturen verändern.

Die Verwaltung muss rassismuskritische Transformationsprozesse planen, begleiten und evaluieren.

4. Rassismuskritische Bildung und Repräsentation gehören in alle Bereiche

  • Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Perspektiven fehlen systematisch in Lehrplänen, Museen, Medien, Stadtentwicklung, Gesundheitsversorgung.

  • Verwaltung kann hier gezielt beauftragen, fördern und umstrukturieren.

Schwarze Geschichte und Gegenwart gehören zum Berliner Stadtgedächtnis – und in öffentliche Institutionen.

5. Berliner Politik und Verwaltung müssen zuhören – und loslassen

  • Es braucht keine "Expertenrunden ohne Betroffene", sondern strukturelle Beteiligung von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen mit Entscheidungsbefugnis.

  • Verwaltung muss lernen, Macht zu teilen, z. B. in Beiräten, Förderjurys, Leitungspositionen und Bildungsinstitutionen.

Es ist Zeit, dass Verwaltung nicht über, sondern mit Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Communitys arbeitet – und zwar auf Augenhöhe.

Anti-schwarzer Rassismus ist ein strukturelles Problem, das politische und institutionelle Lösungen erfordert.

Die Berliner Verwaltung steht in der Pflicht – rechtlich, moralisch und gesellschaftlich – den Abbau von anti-Schwarzem Rassismus nicht nur zu unterstützen, sondern aktiv umzusetzen. Community-Empowerment ist dabei keine Option, sondern eine notwendige Voraussetzung für Gleichstellung und demokratische Partizipation.